Synchronisierte Ampelschaltungen ermöglichen es Radfahrenden, durch die Erhaltung der Richtgeschwindigkeit (ca. 20 km/h) mehrere Kreuzungen ohne Halt zu passieren. In der Regel ist die Koordinierungsrichtung tageszeitabhängig. Eine gleichzeitige Koordinierung in beiden Richtungen ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich (geeigneter Knotenpunktabstand für gegebene Signalprogrammumlauf- und Freigabezeiten). Die Eingriffsmöglichkeiten von ÖPNV-Fahrzeugen auf die dortigen Ampeln können jedoch die Funktionalität der für Radfahrende ausgelegten Grünen Welle beeinträchtigen.