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    Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München (FNP) enthält die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und dient der Stadt als Leitlinie für die räumliche Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes. Die Ziele der Landschaftsplanung sind in den FNP integriert und stellen die Erfordernisse zur Umsetzung der Freiraumentwicklung und des Naturschutzes dar. Der FNP regelt die Aufteilung von Bauflächen und Grünflächen sowie die Verteilung der wichtigsten Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen. Als vorbereitender Bauleitplan ist er das wichtigste formale Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Inhalte des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung regelt § 5 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München hat einen Referenzmaßstab von 1:10.000 und kann daher nicht flurstücksscharf interpretiert werden. Daher dürfen die Daten in unterschiedlichen Maßstäben betrachtet, aber nur im Maßstab 1:10.000 ausgedruckt werden. Für die generalisierte Darstellung in großen Maßstabsbereiche (größer 1:10.000) werden generalisierte Vektordaten eingeblendet. Als ergänzende Informationen zum Flächennutzungsplan sind für die einzelnen Flächennutzungsplanänderungen der Landeshauptstadt München, Zusammenfassende Erklärungen (nach §6a BauGB) verfügbar (seit Mai 2017). Die Zusammenfassende Erklärung ist eine Erläuterung zum Umgang mit Umweltbelangen und Beteiligungsergebnissen in einem Änderungsverfahren. Sie ist nicht Teil des Planverfahrens, sondern nach Inkrafttreten des Planwerks anzufertigen.
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    Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München (FNP) enthält die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und dient der Stadt als Leitlinie für die räumliche Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes. Die Ziele der Landschaftsplanung sind in den FNP integriert und stellen die Erfordernisse zur Umsetzung der Freiraumentwicklung und des Naturschutzes dar. Der FNP regelt die Aufteilung von Bauflächen und Grünflächen sowie die Verteilung der wichtigsten Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen. Als vorbereitender Bauleitplan ist er das wichtigste formale Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Inhalte des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung regelt § 5 Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München hat einen Referenzmaßstab von 1:10.000 und kann daher nicht flurstücksscharf interpretiert werden. Daher dürfen die Daten in unterschiedlichen Maßstäben betrachtet, aber nur im Maßstab 1:10.000 ausgedruckt werden. Für die generalisierte Darstellung in großen Maßstabsbereiche (größer 1:10.000) werden generalisierte Vektordaten eingeblendet. Als ergänzende Informationen zum Flächennutzungsplan sind für die einzelnen Flächennutzungsplanänderungen der Landeshauptstadt München, Zusammenfassende Erklärungen (nach §6a BauGB) verfügbar (seit Mai 2017). Die Zusammenfassende Erklärung ist eine Erläuterung zum Umgang mit Umweltbelangen und Beteiligungsergebnissen in einem Änderungsverfahren. Sie ist nicht Teil des Planverfahrens, sondern nach Inkrafttreten des Planwerks anzufertigen.
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