Eine Fußgängerzone ist ein Bereich in der Stadt, der hauptsächlich für Zufußgehende gedacht ist. Autos und andere Fahrzeuge dürfen hier normalerweise nicht fahren. In München ist Fahrradfahren in der Altstadt-Fußgängerzone sowie in der Sendlinger Straße zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Hierdurch wird die morgendliche Fahrt mit dem Rad zur Arbeit erleichtert und das ungehinderte Queren der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung ermöglicht. Allerdings bleibt sie ein Bereich, in dem alle ungestört spazieren und flanieren können. Deshalb haben alle, die hier zu Fuß unterwegs sind, jederzeit Vorrang. In der Fußgängerzone gilt: Radfahrende müssen immer ausreichend Abstand zu Personen halten und die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren.
Beim Radlstadtplan handelt es sich um eine kartographische Darstellung auf Basis des Stadtplans der Landeshauptstadt München. Daher sind die Geodaten nicht lagegenau.