Es gibt in München 15 kleine "Stadtteilfriedhöfe" auf denen gemäß § 3 der Friedhofssatzung ein Graberwerb nur möglich ist, wenn (unter anderem) der Hauptwohnsitz sich in dem entsprechenden sogenannten Bestattungsbezirk befindet. Diese Bestattungsbezirke sind in der Anlage zur Friedhofssatzung: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/800.html. Es ist nicht das gesamte Stadtgebiet in Bestattungsbezirke aufgeteilt. Manche Gebiete befinden sich in zwei Bestattungsbezirken.
Die Bestattungsbezirke sind auf die Baublöcke referenziert.