Auf diesen Parkplätzen dürfen alle entsprechend gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge abgestellt werden. Sie sind an der Münchner Vignette oder der Bundes-Carsharing-Vignette in der Windschutzscheibe zu erkennen. Auch Carsharing-Fahrzeuge aus anderen Städten dürfen auf diesen Parkplätzen parken, sofern sie die Bundes-Carsharing-Vignette haben.
Ein durchgestrichenes Symbol zeigt an, dass diese allgemeinen Carsharing-Parkplätze derzeit außer Betrieb sind (beispielsweise wegen Veranstaltungen oder Baustellen). Das Hinweisfeld gibt Informationen zur Dauer der Einschränkung und verweist, sofern vorhanden, auf Ersatzflächen (Darstellung schraffiert).