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8. ledna 2019 8:44:06 SEČ, Gravatar redaktion:
  • Aktualizován popis zdroje Leistungsempfänger nach SGB II v Indikatorenatlas: Arbeitsmarkt - Leistungsempfänger nach SGB II z

    Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger (ALG II) bzw. erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten nach SGB II an allen Leistungsempfängern bzw. Regelleistungsberechtigten nach SGB II (ALG IIund Sozialgeld-Empfänger bzw. erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Regelleistungsberechtigte) in Prozent. ALG II-Empfänger (Bezeichnung bis 2015) bzw. erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte (Geänderte Bezeichnung ab 2016 durch Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen im Alter von 15 bis unter 67 Jahren (für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, errechnet sich eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren) nach dem 2. Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 1, § 7a SGB II). Sozialgeld-Empfänger (Bezeichnung bis 2015) bzw. nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte (Bezeichnung ab 2016 mit Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) sind nichterwerbsfähige, hilfebedürftige Personen - in der Regel - unter 15 Jahren (§ 7 Abs. 2, 3, §§ 19, 23 SGB II). Die Daten bis 2015 sind aufgrund der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Daten ab 2016 nur bedingt vergleichbar. **Weitere Informationen zu diesem Datensatz in den [Datenbeschreibungen](http://www.mstatistik-muenchen.de/metadaten/indikatorenatlas_muenchen_metadaten.pdf) (PDF-Datei).**
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    Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger (ALG II) bzw. erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten nach SGB II an allen Leistungsempfängern bzw. Regelleistungsberechtigten nach SGB II (ALG II und Sozialgeld-Empfänger bzw. erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Regelleistungsberechtigte) in Prozent. ALG II-Empfänger (Bezeichnung bis 2015) bzw. erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte (Geänderte Bezeichnung ab 2016 durch Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen im Alter von 15 bis unter 67 Jahren (für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, errechnet sich eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren) nach dem 2. Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 1, § 7a SGB II). Sozialgeld-Empfänger (Bezeichnung bis 2015) bzw. nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte (Bezeichnung ab 2016 mit Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende) sind nichterwerbsfähige, hilfebedürftige Personen - in der Regel - unter 15 Jahren (§ 7 Abs. 2, 3, §§ 19, 23 SGB II). Die Daten bis 2015 sind aufgrund der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den Daten ab 2016 nur bedingt vergleichbar. **Weitere Informationen zu diesem Datensatz in den [Datenbeschreibungen](http://www.mstatistik-muenchen.de/metadaten/indikatorenatlas_muenchen_metadaten.pdf) (PDF-Datei).**